Urlaub

Das Wort „Urlaub“ stammt von dem altdeutschen Wort für „erlauben“. So fragten die Ritter ihren Lehnsherren um „urloup“, um in eine Schlacht zu ziehen. Heutzutage ist der Urlaub eine Zeit, in der ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz fern bleiben darf, obwohl er eigentlich arbeiten müsste. Der Arbeitgeber muss während dieser Zeit den Arbeitnehmer weiter bezahlen. Allerdings muss der Arbeitgeber zuerst den Urlaub bewilligen, denn sollte ein großes Projekt oder ähnliches in der Zeit des Urlaubs anliegen, so muss der Urlaub nicht gegeben werden. Für Jugendliche gelten hier besondere Regeln nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei volljährigen Azubis wird der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz oder dem Tarifvertrag geregelt. Hier ist zu raten, den Urlaub während der Schulferien zu nehmen.


Unterschiede


Natürlich gibt es auch verschiedene Arten von Urlaub:


Erholungsurlaub: Er dient meist für die Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft. In Deutschland wird er von dem Bundesurlaubsgesetzt geregelt, allerdings gibt es für bestimmte Arbeitnehmergruppen (z. B. Jugendliche) auch Sonderregelungen.


Erziehungsurlaub (Elternzeit): Dieser Urlaub kann unter bestimmten Vorraussetzungen genommen werden, um eigene oder fremde Kinder zu erziehen und betreuen.


Mutterschaftsurlaub: Sofern Frauen kurz vor oder nach der Entbindung stehen, steht im Mutterschutzgesetz ein Beschäftigungsverbot. Oft wird danach die Elternzeit genommen, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen.


Bildungsurlaub: Er wird in Deutschland landesrechtlich geregelt und dient zur beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers.


Sonderurlaub: Sonderurlaub wird dann bewilligt, wenn der Arbeitnehmer besondere Gründe hat, wie beispielsweise Todesfälle oder familiäre Probleme.


Pflegezeit: Sollte ein Familienmitglied oder nahe Verwandte erkrankt sein und unbedingt Hilfe benötigen, so kann man die Pflegezeit beantragen.


Urlaubsgeld


Während des Urlaubs wird einem Arbeitnehmer weiterhin bezahlt. Über die Zahlung des gesetzlichen Entgeltes hinaus, kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern ein freiwilliges Urlaubsgeld in beliebiger Höhe zahlen. So wird diese Sonderzahlung oft auch als 13. oder 14. Gehalt bezeichnet, allerdings muss hier nicht so viel bezahlt werden, wie bei einem Monatsgehalt, da es ja freiwillig ist. Hierbei kann das 14. Gehalt auch das Weihnachtsgeld sein. Ausgezahlt wird meistens um die normale Urlaubszeit rum, also etwa gegen Mitte des Jahres.

Artikel Urlaub am 2010-10-12 09:35:45 aufgenommen!

Urlaub und Ferien