Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung soll einem Versicherungsnehmer, der nach einem Unfall z.B. eine dauerhafte Körperschädigung erlitten hat, einen finanziellen Ausgleich bieten. Mit einer privaten Unfallversicherung ist man 24 Stunden am Tag und in der Regel weltweit geschützt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur gegen Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin schützt, sichert die private Unfallversicherung auch Unfälle ab, die in der Freizeit passieren. Zu Unfällen zählen u.a. Verrenkungen, Zerrungen, Wundinfektionen oder Zerreißungen an Gliedmaßen. Ein plötzlich auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch dieser eine Gesundheitsschädigung erleidet, wird als Unfall bezeichnet.


 


Über eine Unfallversicherung können mehrere Leistungen abgesichert werden. Bei einer Invaliditäts-Leistung wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Hat der Versicherte bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird statt der Kapitalleistung eine Rentenzahlung geleistet. Befindet sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls in vollstationärer Heilbehandlung, wird ein Krankenhaustagegeld pro Kalendertag gezahlt. Sollte ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod des Versicherten führen, besteht ein Anspruch auf eine sogenannte Todesfall-Leistung. Bei Schwerstverletzungen (z.B. Querschnittslähmung, Erblindung) kann eine Sofort-Leistung nach einem Unfall unverzüglich in Anspruch genommen werden. Hat ein Versicherer einen Invaliditätsgrad von mind. 50% erbracht, hat er Anspruch auf eine Unfallrente. Diese wird lebenslang und meistens monatlich gezahlt.


 


Der Invaliditätsgrad wird vom erstbehandelten Arzt bzw. dem Hausarzt festgestellt. Allerdings kann die zuständige Versicherungsgesellschaft auch einen unabhängigen Arzt beauftragen. Über eine sogenannte Gliedertaxe wird die jeweilige Höhe der Entschädigung aus der Unfallversicherung festgelegt. Aus diesem Grund ist ein Vergleich verschiedener Unfallversicherungen ratsam. Ein Versicherungsnehmer sollte auf eine Unfallversicherung mit einer besonders guten Gliedertaxe achten. Durch die Gliedertaxe wird jedem Körperteil ein bestimmter Prozentsatz zugewiesen. Bei Verlust oder Beschädigung z.B. eines Daumes, wird ein Invaliditätsgrad von 20% angesetzt. Es gibt aber auch bestimmte Berufsgruppen, denen eine 100%ige Invalidität zugesprochen wird, u.a. Chirurgen.


 


Für Hausfrauen, Selbstständige, Rentner, Kleinkinder, Menschen ohne Beruf oder Freiberufler ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung besonders wichtig, da sie vom gesetzlichen Unfallschutz ganz oder nur teilweise ausgeschlossen sind.

Artikel Unfallversicherung am 2011-03-24 15:33:30 aufgenommen!