Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Versicherungsnehmer benötigt. Hat ein Versicherungsnehmer einer anderen Person Schäden zugefügt, kommt eine private Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf. Die geschädigte Person muss so dargestellt werden, als hätte sie nie einen Schaden erlitten. Der Verursacher muss alle entstandenen Personen- und Sachschäden ersetzen und haftet unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Um die passende private Haftpflichtversicherung zu finden, ist es ratsam einen Versicherungsvergleich durchzuführen.


 


Als Grundvoraussetzung gilt, dass der Erstbetrag nach der Aufforderung so schnell wie möglich bezahlt wird, denn danach beginnt der Versicherungsschutz zu dem Termin, der im Versicherungsschein angegeben ist. Wenn ein Schaden passiert ist, sollte dieser unverzüglich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Gründe, wodurch der Schaden entstanden ist, müssen möglichst wahrheitsgemäß und genau erklärt werden. Wichtig ist, dass der Verantwortliche, ohne jegliche Absprache mit seinem Versicherer, keine Zahlungen an den oder die Geschädigte/n leistet. Den finanziellen Aspekt sollte der Versicherung überlassen werden. Bei Mahnbescheiden oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, kann auch ohne vorherige Absprache mit dem Versicherer, fristgerecht und rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden.


 


Allerdings gibt es auch Bereiche, die grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden. So sind z.B. Haftungsansprüche aufgrund von Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen nicht relevant. Außerdem zählen Haftungsansprüche aufgrund vorsätzlicher herbeigeführter Schäden, Haftungsansprüche aus beruflicher Tätigkeit und Haftungsansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Pferderennen, Box- oder Ringkämpfen, sowie die dazugehörigen Trainingsvorbereitungen, dazu. Zudem werden Ansprüche aus Schadensfällen von Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder mitversicherte Personen ausgeschlossen.

Artikel Private Haftpflichtversicherung am 2011-05-10 15:50:28 aufgenommen!