Krankenzusatzversicherung
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist nur auf die Grundversorgung begrenzt, deshalb müssen Versicherungsnehmer viele Leistungen selber zahlen und hohe Zuzahlungen leisten. Bei einer privaten Krankenkasse, werden durch eine Krankenzusatzversicherung, diese Lücken geschlossen. Jeder Kassen- oder Privatpatient kann eine Krankenzusatzversicherung beantragen. Alle Privaten Krankenversicherer verlangen für die Beantragung einer Krankenzusatzversicherung einen Überblick über den Gesundheitszustand. So kann der Krankenversicherer einen Beitragszuschlag für schwerwiegende Erkrankungen verlangen, den Antrag ganz ablehnen oder einzelne Erkrankungen ganz vom Versicherungsschutz ausschließen. Nicht jede Versicherungsgesellschaft beurteilt die Risiken gleich, deshalb sollten Versicherungsnehmer auf jedenfall die Versicherungen anhand eines Versicherungsvergleiches miteinander vergleichen.
Versicherte, die eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Leistungen wie bei einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Mit einer Krankenzusatzversicherung werden bei Krankheit höhere Kosten übernommen. Die Beiträge variieren je nach Alter, Geschlecht, den Leistungen und dem Gesundheitszustand.
Durch eine Krankenzusatzversicherung werden nicht nur höhere Kosten übernommen, sondern es werden auch die Lücken der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt und es können sogar alternative Behandlungen genutzt werden. Der Versicherungsnehmer kann viele Extras absichern, u.a. Praxisgebühren, Zahnersatz, Kostenerstattung für Brillen, bessere Unterbringung in Krankenhäusern und Chefarztbehandlungen oder Krankenschutz im Ausland. Der jeweilige Krankenversicherer orientiert sich allgemein an dem Eintrittsalter, sowie am Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Wenn gesundheitliche Schäden vorhanden sind, kann ein Risikoaufschlag verlangt werden. Dieser kann aber auch ganz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Selbst wenn man im Ausland wohnt und in Deutschland krankenversichert ist, kann ein Versicherungsnehmer eine Krankenzusatzversicherung beantragen. Voraussetzung hierfür ist nur, dass man in einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichert ist.
Wenn ein Versicherungsnehmer seine Kosten erstattet haben möchte, können die vorhandenen Belege gesammelt und einmal jährlich abgegeben werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Belege gleich einzureichen und die Kosten erstattet zu bekommen.
Artikel Krankenzusatzversicherung am 2011-03-22 08:13:40 aufgenommen!