Ein KFZ Mietvertrag ist durch die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse geschützt
Unter einem Mietvertrag versteht man grundsätzlich ein Rechtsgeschäft zwischen einem Vermieter und einem Mieter in dem sich beide Parteien Verpflichtungen aussetzen. Von Seite des Vermieters heißt das, dass er dem Mieter eine Sache zur Verfügung stellt und im Gegenzug dafür von dem Mieter vergütet wird. Die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse und die Rechtsvorschriften über die Gestaltung von Formularverträgen haben für jede Art eines Mietverhältnisses Gültigkeit und sind im BGB unter §§ 535 – 548, bzw. §§ 305 – 310 zu finden. Je nach Nutzungsart muss anschließend weiter unterschieden werden. Während bei einem Mietvertrag über einen Wohnraum dem Mieter noch zusätzliche Regelungen zugute kommen die sich hauptsächlich mit dem Mieterschutz beschäftigen, so gelten für die Vermietung von Grund und Raum für gewerbliche Nutzung schon wieder andere Bestimmungen und beispielsweise der oben genannte Mieterschutz kommt bei einer gewerblichen Nutzung nur sehr eingeschränkt zum Einsatz. Ein KFZ Mietvertrag fällt unter die Kategorie „Vermietung beweglicher Sachen“ und mit eine Ausnahme gelten hier nur die allgemeinen Vorschriften. Die Ausnahme gilt für im Schiffsregister eingetragene Schiffe, für die eine wenige besondere gesetzliche Regelungen gelten. Ein KFZ Mietvertrag hängt also ansonsten nur von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab und in diesen steht beispielsweise geschrieben, dass bei einem Unfall mit einem Mietwagen zeitnah die Polizei und der Vermieter zu informieren sind. Sollte ein Gebrauch einer Sache ohne Entgelt vereinbart worden sein, so handelt es sich nicht um ein Mietverhältnis sondern um eine Leihe, ist das ganze schriftlich festgehalten wurden so spricht man in diesem Fall nicht von einem Miet-, sondern von einem Leihvertrag. Ansonsten gilt aber in Deutschland, dass das deutsche Miet- und Pachtrecht sehr umfangreich ist und differenziert auf einzelne Lebenssachverhalte eingeht. Auch wenn viele dieses wegen des Umfangs schon schwer verständlich empfinden, so ist es bei genauer Betrachtung doch ein Vorteil wenn ein Gesetz für alle Eventualitäten Regelungen aufweist.
Artikel Ein KFZ Mietvertrag ist durch die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse geschützt am 2010-09-28 09:44:18 aufgenommen!