Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss über eine Kfz-Versicherung verfügen. Wenn ein Versicherungsnehmer z.B. gegen ein anderes Auto fährt oder sogar einen Menschen verletzt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Situationen, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.


Der Versicherungsnehmer hat in der Kfz-Versicherung die Wahl eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Eine Teilkaskoversicherung deckt z.B. Schäden ab, die durch Hochwasser, Sturm/Hagel, Marderbisse, Feuer, Zusammenstöße mit Haarwild, herab fallenden Gesteins- und Geröllmassen oder Lawinen entstanden sind. Außerdem sollte man auf zusätzliche Leistungsinhalte im Tarif- und Leistungsvergleich achten.


Selbst verschuldete Unfälle bzw. durch Vandalismus Fremder am versicherten Fahrzeug entstandene Schäden, werden durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung wird jedem empfohlen, der Besitzer eines Neuwagens, Leasingfahrzeuges oder eines kreditfinanzierten Fahrzeuges ist. Allerdings haftet die Vollkaskoversicherung nicht bei Unfällen, die durch grobe Fahrlässigkeit zustande gekommen sind. 


In der Teilkaskoversicherung erfolgt die Beitragsberechnung nach einem Festbetrag, in der Vollkaskoversicherung nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes. Wenn ein Versicherungsnehmer jahrelang schadenfrei gefahren ist und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angelangt ist, kann es sein, dass er dafür beispielsweise 165 € und für die Teilkasko 150 € zahlen müsste. Der Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko wäre in diesem Fall nicht profitabel. Daher sollte man vorher genau überlegen und sich informieren, ob sich eine Vertragsänderung lohnt. Bei einigen Anbietern bekommt sogar der Zweitwagen den gleichen Beitragssatz wie der Erstwagen. 

Artikel Kfz-Versicherung am 2011-03-15 11:34:14 aufgenommen!