Hausratversicherung

Unter dem Begriff „Hausrat“ versteht man alle Ge- und Verbrauchsgegenstände in einem Haushalt, z.B. Teppiche, Fernseher, Lebensmittelvorräte, Tische. In Deutschland finden jedes Jahr ca. 200.000 Einbrüche statt. Durch eine Hausratversicherung ist ein Versicherungsnehmer optimal finanziell abgesichert, denn sie schützt das eigene Wohnungsinventar vor Schäden, die durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder Einbruch/Diebstahl entstanden sind. Desweiteren können auch Glasbruchschäden in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Sogar ein Fahrraddiebstahl ist mitversichert und es werden hierbei Schäden ersetzt, die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr entstanden sind. Zum Versicherungsort zählt die eigene Wohnung. Hierzu zählen sowohl Räume, als auch Nebengebäude auf dem Grundstück, die nur dem Mieter bzw. Eigentümer gehören. Selbst der eigene Wäschetrockner oder die eigene Waschmaschine in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind mitversichert. Es gibt viele Versicherer auf dem Markt und gerade aus diesem Grund lohnt sich ein Versicherungsvergleich.


 


Wenn bereits eine Hausratversicherung vorhanden ist, sollte der Versicherungsnehmer beachten, dass er alle Umstände, die zu einer Risikoerhöhung für den Versicherer führen, unverzüglich mitzuteilen hat. Ebenso sollten die Rechnungen von wertvollen Anschaffungen unbedingt aufbewahrt werden. Ideal sind Fotos von den jeweiligen Gegenständen, da so am Besten nachgewiesen werden kann, dass man die Gegenstände auch wirklich besessen hat. Ist ein Versicherungsnehmer aus beruflichen Gründen auf eine lange Geschäftsreise oder wegen eines geplanten Urlaubes länger nicht an seinem Wohnort, sollte dies ebenfalls dem Versicherer mitgeteilt werden. Hat der Versicherungsnehmer es versäumt seine Abwesenheit mitzuteilen und es ist ein Schaden während dieser Zeit entstanden, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.


 


Im Schadensfall ersetzt eine Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert von zerstörten oder gestohlenen Gegenständen, d.h. ein Versicherungsnehmer enthält als Entschädigung den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache. Andererseits werden Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zustande gekommen sind, nicht bezahlt.

Artikel Hausratversicherung am 2011-03-21 08:19:31 aufgenommen!