Tipps beim Erwerb von Auslandsimmobilien

Wer würde nicht von einem Häuschen im Süden träumen? Von einer kleinen Villa in Griechenland vielleicht, nahe am türkisblauem Strand? Oder einer Ferienwohnung an der Costa Brava, am besten in der Nähe zum Golfplatz?


Vielerorts ist der Immobilienmarkt in Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise regelrecht kollabiert, insbesondere in den klassischen Reisedestinationen der Deutschen. Hier sind Häuser und Wohnungen, Villen und Fincas heute oftmals für einen Bruchteil des ursprünglichen Verkaufspreises vor der Krise zu haben.


Das klingt natürlich verlockend, und für viele Deutsche ist die Vorstellung von einem Altersruhesitz an der Sonne sehr attraktiv. Allerdings gibt es beim Erwerb von Auslandsimmobilien ein paar Fallstricke zu beachten, sonst können leicht böse Überraschungen drohen.


Das hängt auch mit den unterschiedliche Vorstellungen davon zusammen, was es bedeutet, einen Kaufvertrag abzuschließen bzw. wann der Vertrag gültig wird: nach Unterschrift? Nach Zahlung des kompletten Kaufpreises? Nach Zahlung aller anfallenden Gebühren und Nebenkosten? Oder erst mit dem Eintrag ins Grundbuchamt?


In vielen Mittelmeerländern ist es üblich, Vorverträge abzuschließen. Obwohl diese auch den Kaufinteressenten die Sicherheit gibt, dass das Traumobjekt nicht an Dritte verkauft wird, sollte man sich im eigenen Interesse genau erkundigen, welche Aspekte in einem solchen Vorvertrag schriftlich festgehalten werden sollten.


Lassen Sie nach Kaufabschluss eine Eintragung im Grundbuchamt in jedem Fall vornehmen, denn nur diese weist Sie als den rechtmäßigen Besitzer aus und gibt Ihnen damit die Möglichkeit, Ihre Immobilien später gegebenenfalls auch wieder zu verkaufen.


Vorsicht gilt auch Tricksen mit der Steuer: Auch wenn es zu den vor Ort üblichen Gepflogenheiten gehört, nicht alle Steuern gleich und komplett zu zahlen, kann Sie das im Nachhinein teuer zu stehen kommen – oftmals teurer, als wenn Sie gleich bezahlt hätten.


Auch Überraschungen, die in Zusammenhang mit dem Küstengesetz stehen, sind für Bauherren selten positiver Natur. Das Küstengesetz legt Einschränkungen fest, vor allem in Spanien und Griechenland, das, und besagt sehr grob besprochen, dass 500 m vom Strand entfernt nicht gebaut werden darf. Erkundigen Sie sich also ganz genau, wenn Sie ein Baugrundstück in Strandnähe erwerben, am besten direkt vor Ort bei der zuständigen Küstenbehörde. Mit Beschränkungen müssen Sie auch beim Erwerb einer Auslandsimmobilie rechnen, die unter Denkmalschutz steht.


Holen Sie sich in jedem Fall professionelle Rechtsberatung ein, lassen Sie Gutachten erstellen und sprechen Sie auch mit den Nachbarn und den Deutschen vor Ort, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden. Viel Glück! 

Artikel Tipps beim Erwerb von Auslandsimmobilien am 2011-04-28 13:37:48 aufgenommen!