PKV für Singles

Immer wieder kommen Gerüchte auf, dass sich nur die wirklichen Gutverdiener über eine private Krankenversicherung versichern lassen können, allerdings ist dies ein Irrtum. So können sich auch Freiberufler und Selbständige unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern. Gleiches gilt für Beamte, Richter oder Abgeordnete, da diese Personengruppen keinen Gehaltsnachweis vorlegen müssen. Deutlich schwerer hingegen haben es gewöhnliche Arbeitnehmer.

So müssen Festangestellte, welche der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren wollen, mindestens drei volle Jahre lang ein Gehalt oberhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze nachweisen. Kassenmitglieder, welche sich also zukünftig privat versichern lassen wollen, müssen ein Jahreseinkommen von derzeit 49.500 Euro brutto vorweisen. So müssen sich gerade junge und gesunde Menschen, aber auch Berufseinsteiger, welche durchaus bereit wären in die privaten Krankenversicherungen zu wechseln, eine Weile gedulden und weiterhin auf das gesetzliche System vertrauen.

Möchte der Interessierte in Erfahrung bringen, ob sein Einkommen die Pflichtgrenze tatsächlich überschreitet, dann sollte er nicht nur die üblichen zwölf Monatsgehälter berücksichtigen, sondern vor allem auch die sonstigen Bezüge. Hierzu zählen unter anderem das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsentgelte, aber auch vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste, Überstundenpauschalen und vermögenswirksame Leistungen.

Wer sich über eine private Krankenversicherung versichern lassen möchte, sollte allerdings im Vorfeld einen entsprechenden Versicherungsvergleich durchführen, damit er garantiert einen passenden Anbieter findet, welcher den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird.

Besonders für Alleinstehende oder kinderlose Doppelverdiener ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung grundsätzlich überlegenswert. Jedoch sollten Personen, welche ihre Familienplanung noch nicht zu einhundert Prozent abgeschlossen haben gründlich überlegen und kalkulieren, ob eine private Krankenversicherung wirklich die richtige Entscheidung ist. Während die gesetzliche Krankenversicherung automatisch Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner kostenlos mitversichert, wird von der privaten Krankenversicherung für jedes einzelne Mitglied der Familie ein eigener Betrag erhoben.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass nicht die Eltern entscheiden, ob ein Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden soll, sondern diese Entscheidung wird anhand des Einkommens getroffen. Sind beide Elternteile erwerbstätig, so wird das Kind oder die Kinder über das Elternteil mitversichert, welches der Hauptverdiener der Familie ist. Nicht selten kommt es in diesem Fall vor, dass das besserverdienende Elternteil über eine private Krankenversicherung verfügt. Somit wird das Kind oder die Kinder ebenfalls eine private Krankenversicherung erhalten. Hierbei ist es auch unerheblich, ob der andere Elternteil noch immer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, denn eine kostenlose Familienversicherung fällt hierbei aus. Also müssen Eltern neben ihren eigenen Aufwendungen einen Beitrag zwischen 70 und 90 Euro pro Kind monatlich einkalkulieren. Unter Umständen kann es durchaus vorkommen, dass der private Krankenversicherungsschutz für eine größere Familie sehr kostspielig wird.

Artikel PKV für Singles am 2011-11-29 16:37:32 aufgenommen!